Aktuelle Mitteilung (Stand: 5.3.2020, 14h)
Der Bund hat die Hygieneempfehlungen erweitert und empfiehlt den Kantonen, die Organisatoren von Veranstaltungen mit mehr als 150 Teilnehmenden zu einer Risikoabwägung zu verpflichten. Was heisst das nun für die Kirchen und ihre Versammlungen, insbesondere die Gottesdienste vom kommenden Wochenende? Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES gibt zur Orientierung erneut aktuelle Informationen und Empfehlungen heraus.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt eine Grenze von 150 Personen, so dass Veranstaltungen bis zu dieser Anzahl Teilnehmenden ohne Bewilligung durch den Kanton und in Eigenverantwortung der Organisatoren durchgeführt werden können. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Veranstalter in diesen Fällen einen Überblick über die Teilnehmenden und die damit verbundenen Risiken haben bzw. mit angemessenem Aufwand haben könnten.
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben untersagt. Für solche mit zwischen 150 und 1000 Besucherinnen und Besuchern empfiehlt das BAG eine Risikoabwägung mit der zuständigen kantonalen Behörde. Es lohnt sich nach wie vor, sich über die Webseite des eigenen Kantons zu versichern, ob dieser nicht einen abweichenden Grenzwert herausgegeben hat. Dort finden sich im Zweifelsfall auch eine Hotline und/oder ein Meldeformular. Der Kanton Bern beispielsweise hat die Pflicht aufgehoben, die Personendaten aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung zu erfassen.
Unabhängig von der Grenze von 150 Personen, also auch an kirchlichen Anlässen mit weniger Teilnehmenden, ist aktiv über die aktuellen Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zur Reduzierung des Übertragungsrisikos zu informieren. Das heisst:
- Teilnahme: Besonders gefährdete Personen, also Personen ab 65 Jahren sowie solche mit bestehenden Erkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs soll empfohlen werden, nicht teilzunehmen. Personen mit Grippesymptomen (Fieber, Husten) sollen aufgefordert werden, die Veranstaltung nicht zu besuchen, bzw. nach Hause geschickt werden.
- Zwischenmenschliche Kontakte: Es ist eine gewisse Distanz zu anderen Menschen zu halten, vor allem gegenüber besonders gefährdeten. In diesem Sinn soll nach Möglichkeit auf einen grösseren Raum ausgewichen werden. Auf jegliche Begrüssungsrituale (z.B. Händeschütteln) ist zu verzichten.
- Allgemeine Schutzmassnahmen: Die Hände sollen häufig und gründlich gewaschen werden. Zudem soll in die Armbeugen oder ein Taschentuch gehustet/geniest werden; letzteres ist anschliessend in einen geschlossenen Abfalleimer zu entsorgen.
Kreative Gottesdienstformen für besondere Zeiten
Die SEA-RES ist sich der möglichen Spannung bewusst zwischen dem Wunsch, die kirchlichen Aktivitäten gerade in schwierigen Zeiten möglichst aufrechtzuerhalten, und der Pflicht zu verantwortungsvollem Handeln. Das geistliche Leben muss in dieser besonderen Situation und auch unter Priorisierung des Gesundheitsschutzes der Teilnehmenden nicht zum Stillstand kommen. Bereits haben Kirchen alternative Formen der Gemeinschaft und des Gottesdienstes ausprobiert. Gerade Zeiten des Umbruchs oder der Krisen zwingen einen, ausgetretene Pfade zu verlassen und etwas Neues auszuprobieren. Vielleicht kann eine gewohnte christliche Praxis wie das Abendmahl, der Segensgruss oder ein gemeinsames Mittagessen in einer neuen Form eine ganz neue, segensreiche Dynamik entfalten.
Weitere Informationen
So schützen wir uns (Plakat BAG)
Ein Kommentar aus theologischer Sicht: «Gemeinsames Gebet, gemeinsames Handeln»