Mitgliedschaft für Kirchen und Werke

Als Kollektivmitglied unterstützen Sie die Grundsätze und Ziele der SEA (Glaubensbasis, Lausanner Verpflichtung, Kapstadt-Verpflichtung) und tragen mit einem Jahresbeitrag von CHF 430.– (plus evtl. Sektionsbeitrag) zur Realisierung des Auftrags der SEA bei.

Ihre Vorteile
Als Kollektivmitglied helfen Sie mit, die Kirche von Jesus Christus sichtbarer zu machen. Sie werden Teil des grossen Netzwerks evangelischer Christen. Die Kollektivmitgliedschaft bringt Ihnen zudem folgende Vorteile:

  • Als Landes-, Freikirche oder lokal arbeitendes Werk werden Sie Teil einer lokalen Allianz oder können gemeinsam eine neue gründen.
  • Als national arbeitendes Werk haben Sie Zugang zu einer Arbeitsgemeinschaft oder können mit anderen Organisationen, die im gleichen Bereich tätig sind, eine Arbeitsgemeinschaft gründen.
  • Sie erhalten mit dem Logo «Mitglied der Evangelischen Allianz» ein Label, das in der Öffentlichkeit Anerkennung findet, zum Beispiel im Kontakt mit Behörden und Medien oder beim Mieten von Räumen.
  • Sie profitieren von verschiedenen Dienstleistungen: etwa Stellungnahmen zu brennenden Fragen und dem Hintergrundmagazin SEA Fokus, die Gemeinden und Werken in ihrem Umfeld Orientierung bieten können, Hilfsmittel für Projekte zu aktuellen Themen, Arbeitsmaterial zu (Gebets-) Aktionen, usw.
  • Sie können die Beratung des Zentralsekretariats und der Medienstelle in Anspruch nehmen, etwa für die Öffentlichkeitsarbeit bei lokalen Projekten.
  • Mit dem «Medienspiegel» erhalten Sie regelmässig einen guten Einblick, was über kirchliche Themen und Glaubensfragen in der Medienwelt geschrieben und gesagt wird.
  • Sie erhalten regelmässig aktuelle Informationen über die Allianzarbeit via unseren Print-Newsletter SEA Info (5x/Jahr) und unseren E-Newsletter SEA aktuell (1x/Monat).
  • Sie sind an der Delegiertenversammlung der SEA stimmberechtigt und entscheiden bei wesentlichen Fragen mit.

«Wo Diakonie, Evangelisation und Gemeinschaft sich ergänzen, haben wir Strahlkraft nach aussen.»

Monika Spiess, Marcel Mettler und Regula Achermann
sind in verschiedenen lokalen Allianzen aktiv

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Wer kann Kollektivmitglied werden?

1. Landes- und Freikirchen in einer lokalen Allianz
Sobald in einer Region zwei Landes- oder Freikirchen verschiedener Denominationen der SEA beitreten, wird eine lokale Allianz gegründet. Über die Aufnahme weiterer Mitglieder vor Ort entscheidet die lokale Allianz selbst. Jedes Mitglied wird auch Kollektivmitglied der SEA.

2. Landes- und Freikirchen ohne lokale Allianz
Die erste Landes- oder Freikirche in einer Region ohne lokale Allianz kann direkt Kollektivmitglied bei der SEA werden.

3. Lokal arbeitende christliche Werke
Lokal arbeitende Werke können – wie Landes- und Freikirchen – Mitglied einer lokalen Allianz werden. Ein entsprechender Aufnahmeantrag ist bei der Kontaktperson der lokalen Allianz einzureichen. Damit wird das Werk automatisch auch Kollektivmitglied der SEA.

4. National arbeitende christliche Werke
Als Organisation mit nationaler Ausstrahlung können Sie direkt Kollektivmitglied der SEA werden. Kollektivmitglieder werden ermutigt, in ihrem Fachbereich einer oder mehreren Arbeitsgemeinschaften beizutreten, um zusammen in ihrem Spezialgebiet eine Stimme der Evangelischen Allianz in der Schweiz zu sein.

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