Clearing-Stelle

Clearingbeauftragte der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA und von Freikirchen.ch

Manipulation und Machtmissbrauch machen vor den Toren christlicher Gemeinden und Gruppierungen nicht halt. Als Schweizerische Evangelische Allianz und Dachverband der Freikirchen und christlicher Gemeinschaften Schweiz möchten wir das uns Mögliche dazu beitragen, dass konkreten Vorwürfen und Vorkommnissen nachgegangen und alles unternommen wird, dass Missstände aufgedeckt, aufgearbeitet, beseitigt und für die Zukunft so gut als möglich ausgeschlossen werden.

Darum wurden «Clearingbeauftragte» berufen. Diese ehrenamtlich wirkenden Beraterinnen und Berater können von Menschen mit Beschwerden direkt angesprochen werden. Sie sind bereit zuzuhören und mit den Betroffenen gemeinsam Vorwürfe und Vorkommnisse aufzuarbeiten.

  • Die Clearingbeauftragten sind grundsätzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet und werden nur in Absprache mit den Betroffenen mit Dritten in Gespräche eintreten.
  • Sie sind im ersten Schritt «Anhörungspartner» mit dem Ziel zu klären, ob eine Möglichkeit und Notwendigkeit der Intervention besteht. In erster Linie sind sie Ansprechspartner für Menschen aus dem Umfeld von Freikirchen.ch und der SEA.
  • Ein zweiter Schritt muss die Klärung sein, ob das Anliegen in die betreffende Gemeinde und/oder den Gemeindeverband, die Dachorganisation bzw. Kirche weitergegeben werden kann.
  • Ist der oder die Betroffene (noch) nicht zu persönlichen konkreten Gesprächen mit den Beschuldigten bereit oder in der Lage, können die Clearingbeauftragten die Beschwerden auch im Auftrag des Betroffenen vortragen. Wenn ein Gericht in die Beschwerdeführung involviert ist, wird der oder die Clearingbeauftragte die Lösungsfindung nicht mehr begleiten.
  • Clearingbeauftragte sind bereit, ein bis drei Gespräche auf Bitten von einem der Beteiligten zu führen oder ihnen beizuwohnen.
  • Clearingbeauftragte arbeiten in diesem Zusammenhang nicht mit einem therapeutischen Auftrag, können aber auf seelsorgerische und therapeutische Hilfen hinweisen. Die Clearingbeauftragten dürfen keine Seelsorge- oder Anwaltsaufträge entgegennehmen.
  • Die Clearingbeauftragten stehen unter Wahrung der Vertraulichkeit im regelmässigen Austausch mit den Generalsekretären.
  • Vorsitzende und Generalsekretäre können jederzeit von den Clearingbeauftragten angesprochen werden, gegebenenfalls auch zur Vermittlung von weiteren Gesprächspartnern.
  • Die Arbeit der Clearingbeauftragten geschieht ehrenamtlich.

Clearing-Beauftragte

Philipp Hadorn

Ex-Nationalrat SP SO,
Zentralsekretär der Gewerk-
schaft SEV, Präsident Blaues
Kreuz Schweiz, Mitglied im
Rechtsrat der Zentral-
konferenz von Mittel-/
Südeuropa der EMK –
United Methodist Church,
geb. 1967, verheiratet,
3 erwachsene Söhne.

Barbara Stotzer-Wyss

Geb. 1975, wohnt in Büren
an der Aare und arbeitet seit
2009 als Bereichs- und
Studienleiterin am Institut
für Gemeindebau und
Weltmission (IGW) in Zürich
und Burgdorf. Davor war sie
aktiv als Gemeindegründerin
und hat als Hochbauzeich-
nerin in einem IT Geschäft
gearbeitet.

Siegfried Nüesch

Jahrgang 1949, verheiratet,
3 erwachsene Kinder und
7 Enkelkinder, Erstausbildung
als Elektroniker, Theologie-
studium, Gemeindegründer
und Leiter, Jugendarbeit in
der FEG Schweiz, langjähriger
Vorsitzender der FEG
Schweiz, Weiterbildung zum
Coach / Berater / Mediator,
Dozent bei verschiedenen
Kursen und Ausbildungs-
stätten, Seelsorger und
Lebensberater.

Silvia Meder

Geb. 1988, verheiratet.
Erstausbildung als Primar-
lehrerin, danach Rechts-
studium mit Abschluss
MLaw. Tätig als Programm-
leiterin Recht bei der
Kalaidos Fachhochschule;
Erfahrung aus Unter-
nehmensrechtsdienst,
Rechtsschutzversicherung
und Anwaltskanzlei.
Langjähriges Engagement
in der reformierten Landes-
kirche (u.a. Kirchenpflege,
Jugendarbeit und
Gottesdienstteam).

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