Können Spenden an religiöse Vereine, also beispielsweise Kirchen ohne staatliche Anerkennung oder christliche Werke, von den Steuern abgezogen werden? Diese Frage klar zu beantworten, ist schwierig. Je nach Wohnkanton und je nachdem, was dieser unter kultischen und gemeinnützigen Aktivitäten eines Vereins versteht, ist die Abzugsfähigkeit von Spenden unterschiedlich. Deshalb fordert Nationalrat und SEA-Vorstandsmitglied Marc Jost gemeinsam mit weiteren Parlamentariern vom Bundesrat eine Klärung.
Mit dem Postulat «Abzugsfähigkeit von Spenden an Vereine mit gemischten Zwecken» fordert Marc Jost konkret, die verschiedenen kantonalen Praktiken bezüglich der Abzugsfähigkeit von Spenden an Vereine mit gemischter Zwecksetzung (teils gemeinnützige, teils kultische Zwecke) darzulegen. Zudem soll der Bundesrat dies dem Umgang mit Spenden an die Landeskirchen sowie der Handhabung in anderen europäischen Ländern gegenüberstellen.
Hintergrund ist die Benachteiligung des Status «Kultus» gegenüber der «Gemeinnützigkeit» oder gegenüber öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften. Dies widerspricht der Gleichbehandlung und ist eine Benachteiligung der nicht anerkannten Religionsgemeinschaften und religiösen Vereine, zum Beispiel evangelische Freikirchen sowie Hilfs- und Sozialwerke oder Jugendorganisationen. So wird es für Spenderinnen und Spender solcher Gemeinschaften und Organisationen je nach Kanton immer schwieriger, ihre Zuwendungen von den Steuern abzuziehen. Auch Mitgliedern der SEA wurde in der Vergangenheit die Steuerabzugsfähigkeit schon abgesprochen. Dies ist umso stossender, als diese Gemeinschaften und Organisationen ein hohes gesellschaftliches Engagement erbringen und damit den Staat im Sozialbereich stark entlasten.