Der umstrittene Artikel 116 des Ausländergesetzes beschäftigt die Politik und die Gerichte. Am 12. März wird in La Chaux-de-Fonds der Rekurs von Pastor Norbert Valley verhandelt, der wegen uneigennütziger Hilfe für einen Menschen in Not gebüsst wurde. Ebenfalls im März wird sich wahrscheinlich der Nationalrat mit einer Gesetzesrevision auseinandersetzen, um solche Fälle künftig zu vermeiden. Die Schweizerische Evangelische Allianz und das Réseau évangélique suisse SEA-RES bekräftigen ihre Unterstützung für dieses Anliegen.
Die geltende Schweizer Gesetzgebung verbietet die Unterstützung von Menschen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, selbst wenn sie aus humanitären Gründen erfolgt. Dies bekam auch der Pastor und ehemalige Präsident der SEA-RES Norbert Valley zu spüren: Er wurde gebüsst, weil er einem befreundeten Mann aus Togo die Schlüssel zu einer leerstehenden Wohnung und etwas Geld gegeben hatte. Sein Rekurs gegen diese Verurteilung wird am 12. März verhandelt. Die SEA-RES unterstützt Norbert Valley und ruft dazu auf, an der öffentlichen Anhörung um 8.30 Uhr im «Hotel de Ville» von La Chaux-de-Fonds teilzunehmen. Besonders Pfarrpersonen können mit ihrer Präsenz ein Zeichen der Solidarität mit ihrem Kollegen setzen.
Für die SEA-RES ist es stossend, dass in einem Land mit einer langen humanitären Tradition die uneigennützige Hilfe für Menschen in Not verboten ist. Sie hat zusammen mit der Heilsarmee und dem Verband Freikirchen Schweiz VFG bereits im November die Bundespolitik aufgefordert, Nächstenliebe nicht länger zu bestrafen. Es ist zu hoffen, dass die im Parlament hängige Initiative von Ständerätin Lisa Mazzone eine Mehrheit finden wird. Sie fordert, dass der betreffende Artikel 116 des Ausländergesetzes so angepasst wird, «dass Personen, die Hilfe leisten, sich nicht strafbar machen, wenn sie dies aus achtenswerten Gründen tun».
Um dem Anliegen, das voraussichtlich in der kommenden Frühjahrssession im Nationalrat diskutiert wird, Nachdruck zu verleihen, hat Amnesty International eine E-Mail-Aktion gestartet: Mit wenigen Klicks und innert fünf Minuten können die Nationalrätinnen und Nationalräte des eigenen Kantons angeschrieben und aufgerufen werden, für die Initiative und damit für die Abschaffung des sogenannten Solidaritätsdelikts zu stimmen.