Das «Egerkinger Komitee» reichte am 15. September 2017 die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ein, die nun am 7. März 2021 zur Abstimmung kommt. Der Bundesrat legt der Stimmbevölkerung einen Gegenvorschlag zur Initiative vor. Angesichts dieser veränderten Ausgangslage hat die nationale Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES ihr Orientierungspapier zum Thema mit Blick auf diese Abstimmung überarbeitet.
Die SEA verzichtet auf eine Abstimmungsempfehlung und führt stattdessen sowohl Argumente für als auch gegen die Initiative auf. Auf der einen Seite überzeugt die Begründung der Initianten, dass eine Verhüllung grundsätzlich nicht zu unserer Kultur passt und wir – abgesehen von ausserordentlichen Situationen – einander unser Gesicht zeigen. Denn dies lässt die Identität erkennen und fördert so Vertrauen und Sicherheit. Auf der anderen Seite gibt es berechtigte Fragen, ob ein generelles Verhüllungsverbot nicht die Religionsfreiheit unzulässig einschränkt. Ja, es besteht gar die Gefahr, dass Personen, die aus religiösen Gründen ihr Gesicht verhüllen wollen, sich aufgrund des Verbots aus dem öffentlichen Leben zurückziehen und sich nicht wie gewünscht in die Gesellschaft integrieren.
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Orientierungspapier zu Volksinitiative und Gegenvorschlag
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